Leben und Arbeiten in Österreich

Im folgenden finden Sie eine Fülle von Informationen zum Thema Leben und Arbeiten in Österreich.

Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger

Mit Inkrafttreten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2006 müssen sich EU- und EWR- Bürger nicht nur, wie bisher, unverzüglich beim örtlichen Einwohnermeldeamt, sondern zusätzlich spätestens drei Monate nach ihrer Niederlassung bei der zuständigen Ausländerbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Fremdenpolizei) anmelden. Wenn die gesetzlichen Niederlassungsvoraussetzungen (Arbeitsverhältnis, selbständige Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel) vorliegen, werden eine Anmeldebescheinigung sowie eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

Wohnsitznahme in Österreich

Bei Wohnsitznahme in Österreich benötigen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen gültigen Reisepass. Kinder müssen entweder im Pass des sorgeberechtigten Elternteils eingetragen sein oder einen Kinderausweis oder Pass besitzen.

Meldepflicht

Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs umzieht oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Arbeitssuche in Österreich

Wenn Síe in Österreich eine Arbeit suchen, empfehlen wir Ihnen, sich auf den Seiten des Österreichischen Arbeitsmarktservice

Leben und Arbeiten in Österreich

Merkblatt zur Übersiedlung deutscher Staatsangehöriger nach Österreich